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Auf einen Blick

Geschäftsführender Ausschuss

Der Geschäftsführende Ausschuss (GA) wird von der Jugendvertretung bestimmt. Der GA ist für die Vorbereitung der Jugendvertretung zuständig. Außerdem leitet er die Sitzungen und setzt von der Jugendvertretung beschlossene Anträge in die Tat um.